Wer längere Zeit über nicht arbeiten konnte, dem stehen Maßnahmen zu, um wieder in den Beruf integriert zu werden. Die Gründe warum man einige Zeit aus dem Berufsleben war, sind vielfältig. Es kann eine Krankheit dahintergesteckt haben, genauso wie ein Gefängnisaufenthalt. Die berufliche Rehabilitation setzt Maßnahmen, um den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Das kann unter Anderem durch eine Umschulung sein. Diese wird dann durchgeführt, wenn der Patient nicht mehr in seinem vorigen Beruf arbeiten kann, meist aus gesundheitlichen Gründen.
Ist man etwas älter, so hat man Probleme, einen Job zu finden. Die Beratung durch Fachleute und eine eventuelle Schulung gehört auch zu der beruflichen Rehabilitation. Im Sozialgesetz ist verankert, dass jeder das Recht hat, sich Maßnahmen zu unterziehen, die zu einer beruflichen Rehabilitation führen. Oft geht einer beruflichen, eine medizinische Rehabilitation voran. Um wieder in das Arbeitsleben eingegliedert zu werden, auch wenn man nicht so leistungsfähig ist, wie man einmal war, stehen Integrationsprojekte, bzw. Behindertenwerkstätten zur Verfügung. Diese werden dann in Anspruch genommen, wenn der Patient in seinem erlernten Beruf nicht mehr seine Leistung erbringen kann. Die Kosten, die damit verbunden sind, übernehmen die Sozialversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit. Verdient man aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit zu wenig, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, werden vom Amt Zuzahlungen geleistet. So braucht man keine Sorge haben, dass man mit dem Verdienst alleine, über die Runden kommen muss.
Der Ansprechpartner für die Hilfe im Falle einer verminderten Erwerbsfähigkeit sind die Versicherungen oder die Agentur für Arbeit. Ist man aufgrund eines längeren Gefängnisaufenthaltes aus dem Berufsleben ausgeschieden und möchte wieder einsteigen, so ist der Bewährungshelfer, bzw. Sozialhelfer eine Hilfe. Er kümmert sich gemeinsam mit dem Inhaftierten um eine Arbeitsstelle. Er hilft bei Vorstellungsgesprächen und bei dem Verfassen einer Bewerbung. Hat der ehemalige Insasse keinen Beruf erlernt, werden Kurse oder Ausbildungsplätze angeboten. Auch das gehört zu der beruflichen Rehabilitation.
