Haushaltshilfe beantragen

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach einem Unfall ist man häufig noch nicht in der Lage, alle Arbeiten im Haushalt selbstständig auszuführen. Eine Haushaltshilfe kann diese Arbeiten übernehmen. Sie kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beigefügt werden. Der Hausarzt bescheinigt, dass der Erkrankte nicht oder nur teilweise in der Lage ist, die Arbeiten im Haushalt auszuführen. Eine Entlassungsbescheinigung aus dem Krankenhaus kann dem Antrag beigefügt werden. Eine Rehabilitationsmaßnahme, ein Pflegefall, eine Schwangerschaft oder Entbindung sind weitere Gründe, die Hausarbeiten nicht oder nur eingeschränkt ausführen zu können. Dies ist bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu bescheinigen. Über den Antrag entscheidet die Krankenkasse nach Einzelfall. Wird eine Haushaltshilfe genehmigt, werden die Kosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen.

Möchte man eine Haushaltshilfe beantragen, kann man sich zuvor bei der Krankenkasse über die Aufgaben der Haushaltshilfe informieren. Die Haushaltshilfe macht nicht nur die Wohnung sauber und wäscht die Wäsche, sie kauft ein, bereitet das Essen zu und betreut die Kinder. Alle Aufgaben, die im Haushalt anfallen und die von der betroffenen Person nicht in vollem Umfang ausgeführt werden können, übernimmt die Haushaltshilfe.

Die Krankenkasse entscheidet je nach der Situation des Betroffenen, ob die Hausarbeiten von einer Institution, die mit der Krankenkasse zusammenarbeitet, von einer Mitarbeiterin der Krankenkasse oder von einer vom Betroffenen gewählten Person ausgeführt werden sollen. Die Haushaltshilfe muss geeignet sein, die entsprechenden Tätigkeiten zu übernehmen. Sie darf mit dem Bedürftigen in keinem Verwandtschaftsverhältnis bis zum zweiten Grad stehen.

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht ein Regelsatz. Wird die Haushaltshilfe stundenweise benötigt, werden pro Stunde 8,00 € gezahlt. Für einen ganzen Tag beträgt der Regelsatz 64,00 €. Der Betroffene muss sich selbst an den Kosten beteiligen und dafür pro Tag maximal 10,00 € bezahlen.

Ältere und behinderte Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, alle Hausarbeiten selbstständig zu erledigen, und noch so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben möchten, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Falle teilweise von der Pflegeversicherung übernommen.