Die soziale Rehabilitation soll behinderte und kranke Menschen wieder auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vorbereiten. Das Ziel liegt darin, den Menschen wieder einen Großteil ihrer Selbstständigkeit zurückzugeben, um sie unabhängig von Pflege zu machen. Die soziale Rehabilitation kann stationär in Form von Kuren oder Krankenhausaufenthalten oder ambulant durchgeführt werden. Neben einer medizinischen Behandlung kommt es auf eine psychologische Betreuung an, während der die Menschen lernen, mit ihrer Krankheit oder Behinderung umzugehen. Ergotherapie, Schmerzbewältigung und die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung gehören dazu.
Eine wichtige Zielgruppe der sozialen Rehabilitation sind Suchtkranke. Neben einem Entzug, der stationär erfolgt, werden im Rahmen der Suchtbewältigung teilstationäre und ambulante Maßnahmen durchgeführt, um die Menschen in ihrer Abstinenz zu festigen, sie in die Sucht-Selbsthilfte zu integrieren und sie wieder auf die Teilnahme am Arbeitsleben vorzubereiten. Nicht selten sind Suchtkranke hoch verschuldet, ihnen droht der soziale Abstieg. Um dies zu vermeiden, gehört zur Rehabilitation unbedingt die Sozial- und Schuldnerberatung dazu. In vielen Gesprächen werden die Kranken auf eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vorbereitet.
Ein Bestandteil der sozialen Rehabilitation, besonders bei Suchtkranken, ist das Wohntraining oder das Betreute Wohnen. Die Kranken lernen, wieder selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln, sich in eine Gruppe zu integrieren und die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen.
Verschiedene Kliniken in Deutschland haben sich auf die soziale Rehabilitation spezialisiert und bieten verschiedene Wohnbereiche an, in denen Menschen Hilfe entsprechend ihren Bedürfnissen erhalten können. Geschultes Personal steht den Menschen zur Verfügung, denn die Menschen werden entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert. Durch verschiedene Arbeitsangebote, beispielsweise Hausarbeiten oder die Pflege von Grünanlagen, erlernen die Menschen, Verantwortung zu übernehmen.
Menschen, die ihre bisherige Tätigkeit aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung nicht mehr ausüben können, werden gefördert und durch Umschulungsmaßnahmen auf eine Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten entspricht, vorbereitet. Eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.
Die Kosten für die verschiedenen Maßnahmen der sozialen Rehabilitation werden von den Krankenkassen oder der Rentenversicherung übernommen. Bevor die Menschen in eine Klinik oder in die ambulante Rehabilitation aufgenommen werden, erfolgt eine Prüfung ihrer Bedürfnisse.
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