Behinderte Menschen müssen gefördert und beschäftigt werden. Sie benötigen Anerkennung und Erfolge. Nicht alle behinderten Menschen sind in der Lage, in Unternehmen oder im öffentlichen Dienst zu arbeiten, da sie körperlich oder geistig behindert sind. Eine wichtige Einrichtung sind daher die Werkstätten für behinderte Menschen. Sie ermöglichen diesen Menschen die Eingliederung in das Arbeitsleben. Entsprechend ihrer Behinderung erhalten die Menschen in den Werkstätten eine angemessene berufliche Bildung. Dies dient zum Erhalt und zur Förderung der Leistungsbereitschaft und der Erwerbsfähigkeit dieser Menschen. Für ihre Tätigkeit in der Werkstatt erhalten die Menschen ein angemessenes Arbeitsentgelt, das jedoch nicht mit dem Entgelt aus einer Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt vergleichbar ist.
Bei ihrer Arbeit in den Werkstätten erhalten die behinderten Menschen eine umfassende Betreuung durch nichtbehinderte Menschen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Nicht nur Arbeitsplätze, sondern zusätzlich Ausbildungsplätze werden in den Werkstätten angeboten. Das Ziel liegt darin, geeignete und fähige Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie für geeignete Stellen zu vermitteln.
Werkstätten für behinderte Menschen werden nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Die in den Werkstätten gefertigten Waren und Dienstleistungen müssen über eine entsprechende Qualität verfügen und werden an geschäftliche und private Kunden angeboten. Die Preise sind zumeist niedriger als für Waren, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angefertigt wurden. Der Erlös aus den Waren und Dienstleistungen wird zu bestimmten Teilen an die in der Werkstatt beschäftigten behinderten und nichtbehinderten Menschen ausgezahlt, ein Teil davon kann als Investitionsrücklage verwendet werden.
Für Werkstätten für behinderte Menschen gelten gesetzliche Grundlagen. So muss eine Werkstatt bestimmte Anforderungen erfüllen, die Beschäftigten können Ansprüche erheben und haben ein Mitspracherecht am Geschehen in der Werkstatt. Eine Werkstatt muss Arbeitsplätze für mindestens 120 behinderte Menschen bieten. Dabei ist jeder Beschäftigte entsprechend seinen Möglichkeiten einzusetzen. Um den Menschen eine ortsnahe Förderung zu gewähren, muss eine Werkstatt alle Betroffenen im Einzugsgebiet aufnehmen, die unter mentalen, psychischen und physischen Behinderungen leiden und die nicht für sich selbst oder für Fremde eine Gefahr darstellen. In vielen Werkstätten werden die Beschäftigten in verschiedene Bereiche entsprechend ihrer Behinderung eingeteilt, um ihnen die passende Förderung zu gewähren. Die Arbeitszeit in einer Werkstatt beträgt 35 Stunden.
